Informationen zu Förderanträgen

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Einrichtungen, Vereine oder Schulen, die ein Projekt im Fördergebiet der „Aktiven Zentren Pasing“ umsetzen möchten.

 

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Erste Anlaufstelle für Ihre Projektidee ist die Projektgruppe, vertreten durch Herrn Bezdeka, BA21. Er prüft, ob das Projekt gefördert werden kann und berät Sie bei der Antragstellung. Wichtig ist, dass Ihr Antrag zwei Wochen vor der nächsten Sitzung der Projektgruppe abgegeben wird.
Kontakt: Sven Wackermann, BA 21, E-Mail: sven.wackermann(at)csu-pasing.de

 

Welche Projekte können gefördert werden?

Alle Projekte und Aktionen die, u.a.

  • Stadtteilkultur beleben und Begegnung ermöglichen,
  • Nachbarschaftliche Kontakte stärken,
  • Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern,
  • Lokale Beschäftigung fördern und stabilisieren
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Wer entscheidet über die Vergabe der Verfügungsfonds-Mittel?

Über die Anträge entscheidet die Projektgruppe. Sie setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern der Lokalpolitik, der Vereine und sozialen Einrichtungen sowie der beteiligten städtischen Fachreferate und der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) zusammen.
Die Projektgruppe trifft sich einmal im Quartal. Hier stellen Sie Ihr Projekt persönlich vor. Nach Bewilligung kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.

 

 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 50% der Gesamtkosten eines Projekts sind förderfähig. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Der Fonds finanziert sich zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung und zu 50% aus privaten Mitteln.